GEWÄSSER- & LANDSCHAFTSVERBAND

Herzogtum Lauenburg

Rechtliche Vorgaben

Die Aufgaben der Verbände werden durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), das Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) geregelt und in einer Satzung der jeweiligen Verbände festgesetzt. Die Aufgaben umfassen vorrangig folgende Punkte (gemäß § 2 WVG):

  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern.
  • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, lt. genehmigtem Anlagenverzeichnis
  • Unterhaltung von Rohrleitungen ungeachtet ihrer Gewässereigenschaft, lt. genehmigtem Anlagenverzeichnis.
  • Der Verband kann Grundstücke im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege schützen, pflegen und entwickeln sowie Betreuung von Schutzgebieten übernehmen.

D.h. im weitesten Sinne ist es die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Dies geschieht unter Berücksichtigung von ökologischen, landeskulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten.

Seit dem Jahr 2014 verpflichten sich die Mitgliedsverbände des GLV Herzogtum Lauenburg gegenüber dem Land Schleswig-Holstein Unterhaltungskonzepte zur Förderung der schonenden Gewässerunterhaltung zu vereinbaren. Im Wesentlichen beinhalten diese Konzepte eine Dreiteilung des Gewässerunterhaltungsnetzes der Verbände. Die erste Kategorie fast Abschnitte zusammen, welche in der Regel nicht oder in zeitlich größeren Abständen (also beobachtend) unterhalten werden müssen. Die zweite Kategorie nimmt alle Abschnitte auf, die schonend (abschnittsweise, wechselseitig, einseitig usw.) unterhalten werden können. In der dritten und letzten Kategorie werden alle intensiv unterhaltenen Gewässerabschnitte (beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlräumungen, Rohrleitungen usw.) dargestellt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.

Informationen zur schonenden Gewässerunterhaltung

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