Wir pflegen, entwickeln, schützen.
Neben Haupt- und Kernaufgaben der Mitgliedsverbände - der Gewässerunterhaltung - gehört auch die Umsetzung von Entwicklungs- und Renaturierungsprojekten zu den Aufgaben. Diese Projekte dienen vorrangig der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), aber auch der Realisierung von Ausgleichverpflichtungen an Fließgewässern für Dritte. Diese Projekte stellen in den meisten Fällen einen Gewässerausbau im Sinne des Wasserrechtes dar. D. h. es wird eine Umgestaltung, die den Zustand eines Gewässers oder seiner Ufer auf Dauer in einer für den Wasserhaushalt bedeutsamen Weise verändert, vorgenommen. Hierbei richten sich die Projekte an den Zielen der WRRL aus. Als wichtigstes Ziel der WRRL gilt der „gute Ökologische Zustand" (GOZ), welcher über verschiedene Qualitätskomponenten ermittelt wird.
Nach den Bestandsaufnahmen und Kartierungen in Schleswig-Holstein konnte festgestellt werden, dass nur in wenigen Gewässern dieser gute ökologische Zustand erreicht werden kann. Bei fast allen anderen Fließgewässern ist die Zielerreichung gefährdet. Bis zum Jahr 2015 sollte gemäß der Forderung der WRRL dieses Ziel erreicht werden. Die WRRL gibt jedoch die Möglichkeit eine Verlängerung über das Jahr 2015 hinaus festzulegen. Die Mitgliedsverbände arbeiten kontinuierlich im Rahmen Ihrer Kapazitäten an der Umsetzung dieser Projekte.
Die Projekte werden in Arbeitsgruppen der drei Bearbeitungsgebiete diskutiert und aufgestellt. Diese Arbeitsgruppen sind ehrenamtlich und interdisziplinär durch Bauernverband, Naturschutzverbande, Fischerei, Städte und Gemeinden, Öffentliche Institutionen sowie die Unteren Wasserbehörden besetzt. Träger solcher Projekte sind dann die jeweiligen Mitgliedsverbände. Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Schleswig-Holstein und die Europäische Union unterstützen die Maßnahmenträger durch umfangreiche Zuschüsse und Informationsmaterial bei der Projektumsetzung.
In den Jahren 2004 bis 2019 wurden bereits über 80 Renaturierungsprojekte durch die Mitgliedsverbände des GLV umgesetzt. Hierzu gehören auch Vorplanungen, Entwicklungskonzepte, Sicherung von Flächen sowie Planungsleistungen inklusive der baulichen Realisierung. Für die nächsten Jahre sind wertere Projekte angedacht bzw. auch schon begonnen. Die Mitgliedsverbände haben alle Projekte mit der Zustimmung der betroffenen Anlieger umsetzen können. Das Prinzip der Freiwilligkeit wurde immer bei den Projekten beachtet. Dies zeigt, dass solche umfangreichen Renaturierungsprojekte nur gemeinsam zum Erfolg gebracht werden können. Für diese Unterstützung gilt allen Beteiligten ein großes Dankeschön.