GEWÄSSER- & LANDSCHAFTSVERBAND

HERZOGTUM LAUENBURG

Pflegeplan Bille 1. Ordnung

Der Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg führt auf der Grundlage eines Vertrages die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an der Bille, soweit sie Gewässer 1. Ordnung ist, für das Land Schleswig-Holstein durch.

Es handelt sich dabei um den 11,035 km langen Abschnitt zwischen der Einmündung der Schwarzen Au in Aumühle und der Grenze zu Hamburg in der Gemeinde Wentorf. Das Gewässer bildet hier gleichzeitig die Grenze zwischen den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Außerdem liegt der obere Abschnitt bis zum Reinbeker Mühlenteich innerhalb des Naturschutzgebietes (NSG) Bille.

Auf Grund der vielfältigen Interessen im Raum sind die Erwartungen an die Gewässerunterhaltung manchmal sehr differenziert und unterschiedlich ausgeprägt.
Nach den einschlägigen Gesetzen (WHG, LWG) gehört zur Gewässerunterhaltung die Erhaltung des Gewässerbettes für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss. Gleichzeitig aber auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen.

Wie diesen Forderungen entsprochen werden kann beschreibt ein neu aufgestellter Pflegeplan, der die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten darstellt und absichert.


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