Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände und des Wasser- und Bodenverbandes
Die Aufgaben der Verbände werden durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), das Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) geregelt und in einer Satzung der jeweiligen Verbände festgesetzt. Die Aufgaben umfassen vorrangig folgende Punkte (gemäß § 2 WVG):
- Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern.
- Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, lt. genehmigtem Anlagenverzeichnis
- Unterhaltung von Rohrleitungen ungeachtet ihrer Gewässereigenschaft, lt. genehmigtem Anlagenverzeichnis.
- Der Verband kann Grundstücke im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege schützen, pflegen und entwickeln sowie Betreuung von Schutzgebieten übernehmen.
D.h. im weitesten Sinne ist es die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Dies geschieht unter Berücksichtigung von ökologischen, landeskulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Seit dem Jahr 2014 verpflichten sich die Mitgliedsverbände des GLV Herzogtum Lauenburg gegenüber dem Land Schleswig-Holstein Unterhaltungskonzepte zur Förderung der schonenden Gewässerunterhaltung zu vereinbaren. Im Wesentlichen beinhalten diese Konzepte eine Dreiteilung des Gewässerunterhaltungsnetzes der Verbände. Die erste Kategorie fast Abschnitte zusammen, welche in der Regel nicht oder in zeitlich größeren Abständen (also beobachtend) unterhalten werden müssen. Die zweite Kategorie nimmt alle Abschnitte auf, die schonend (abschnittsweise, wechselseitig, einseitig usw.) unterhalten werden können. In der dritten und letzten Kategorie werden alle intensiv unterhaltenen Gewässerabschnitte (beidseitige Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlräumungen, Rohrleitungen usw.) dargestellt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zur schonenden Gewässerunterhaltung
Prinzipskizzen der Gewässerunterhaltung
Arbeiten im Rahmen der Gewässerunterhaltung
Die Verbände unterhalten die Gewässer je nach Anforderung und Entwicklungsziel maschinell, d.h. mit einem Bagger mit Mähkorb bzw. Grabenräumschaufel oder manuell.
Betriebshof
Die manuelle Unterhaltung der Gewässer erfolgt durch die "Auwärter". Hier wird die Arbeit mit handgeführten Maschinen oder Werkzeugen (Motorsense, Motorsäge, Sense, Forke, Schaufel, Spaten und Handhebelzug) durchgeführt und ist damit in besonders sensiblen Bereichen angebracht. Die Auwärter sind in allen Aufgabenbereichen tätig. Dies umfasst Böschungsmahden, Sohlkrautungen, Sohlräumungen, einfachen Reparaturarbeiten an Schächten und Rohrleitungen und Hindernisbeseitigungen sowie in den Wintermonaten die Gehölzpflege.
Die häufigsten Arbeiten, welche von den Verbänden an den Gewässern auszuführen sind, werden hier kurz beschrieben.
1. Böschungsmahd
Diese Arbeit beinhaltet das Abschneiden und Entfernen des übermäßigen Pflanzenbewuchses auf den Böschungen mittels eines Mähkorbs (maschinell) oder Sensen (manuell). Die Mahd kann durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.
"Beim Mähen von Uferpflanzen muss bedacht werden, dass der Bereich gleich oberhalb des Wasserspiegels wichtige Verstecke und Lebensstätten für Fische und Kleintiere bietet. Die Wurzeln stabilisieren darüber hinaus den Boden. Zumindest der Übergangsbereich Land-Wasser darf deshalb nicht angetastet werden."
Dr. Ludwig Tent, "Ökologische Gewässerunterhaltung unter den Anforderungen der EU-WRRL, Veranstaltung des DBVW, Rostock 08.09.2004"
2. Sohlkrautung
Der Krautaufwuchs in einem Gewässer ist vor allem von der Fließgeschwindigkeit, dem Nährstoffgehalt und den Lichtverhältnissen abhängig. Die Häufigkeit und die Art der Entkrautung richten sich nach den notwendigen Bedürfnissen des Wasserabflusses. Es wird eine Beseitigung der Verkrautung einschließlich der Entnahme der Krautwurzeln oberhalb der gewachsenen Sohle vorgenommen. Die Sohlkrautung wird maschinell (Mähkorb) bzw. manuell (Forke) durchgeführt. Durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten kann die Krautung den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.
3. Sohlräumungen
Durch Erosions- und Sedimentationsprozesse im fließenden Gewässer entstehen Ablagerungen, die die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang und aufgrund unterschiedlicher Belastungen der Gewässer bilden sich in Abschnitten mit sehr geringer Fließgeschwindigkeit Schlammablagerungen. Dies kann gerade in den Sommermonaten zu einem erheblichen Sauerstoffentzug in den Gewässern führen. Die Beseitigungen von Auflandungen und Schlammablagerungen im Gewässerbett mittel Grabenräumschaufel (maschinell) oder manuell wird mit dem Begriff Sohlräumung beschrieben. Diese Arbeiten werden im Vorfeld mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abgestimmt.
4. Gehölzpflege
Für die Entwicklung der Fließgewässer werden im Bereich der Böschung und des Uferrandstreifens eines Gewässers Anpflanzungen von Gehölzen vorgenommen. Diese gepflanzten oder natürlich vorhandenen Gehölze sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden um eine ausreichende Beschattung des Gewässers und der Böschungen zu gewährleisten. Die Gehölzpflegearbeiten werden ausschließlich in notwendigen Abschnitten fachgerecht durchgeführt.
5. Hindernisbeseitigung
Diese Arbeit wird vorrangig durch die Auwärter ausgeführten. Es werden Verklausungen (Verkeilen von Treibholz) an Durchlässen, Brücken und Stegen und sonstigen Engstellen im Gewässer, welche bei Hochwasserereignissen zur Schädigung von Anliegern führen, entfernt.
6. Rohrleitungsreparaturen
Defekte durch Verstopfungen (z.B. Wurzelwerk) oder Schäden an Rohrleitungen in verrohrten Gewässerabschnitten werden durch Spülungen bzw. Sanierung behoben. Diese Aufgaben werden durch beauftragte Fachunternehmen durchgeführt.