GEWÄSSER- & LANDSCHAFTSVERBAND

HERZOGTUM LAUENBURG

Wir pflegen, entwickeln, schützen.

Der Zuständigkeitsbereich der GLV-Mitgliedsverbände umfasst ein Gebiet von insgesamt 1.131,37 km² und 1.338.718, 2 m Gewässerlänge.

Unser Aufgabengebiet ist nicht nur groß, sondern auch äußerst vielseitig. Grundsätzlich ist der Sinn und Zweck unserer Arbeit, für funktionierende Gewässerbetten einschließlich Ufer und Böschungsoberkante zu sorgen. Bei unserer Arbeit berücksichtigen wir ökologische, landeskulturelle und ökonomische Gesichtspunkte. 

Die Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände sind gesetzlich geregelt durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) und in den Verbandssatzungen festgelegt.

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